Die Landesbauordnung Bayern, die BayBauO 2012, regelt in § 1 (46), dass Schlaf-, Kinderzimmer und dahin führende Flure mit jeweils wenigstens einem Rauchmelder ausgestattet werden müssen. Die einzelnen Rauchwarnmelder müssen so angebracht werden, dass ein möglicher Brand rechtzeitig festgestellt werden kann. Bis Ende 2017 hatten Eigentümer die Möglichkeit, der Pflicht nachzukommen. Besitzer müssen die Betriebsbereitschaft prüfen, außer der Eigentümer übernimmt dies.
Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot für den Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern in Ihrem Gebäude.
Unsere Dienstleistungen
Wir bieten Ihnen erstklassigen Service und professionelle Lösungen für Ihr Gebäude in München und Umgebung– alles aus einer Hand
BÜROZEITEN
Mo - Fr: 08:00 - 18:00
Sa: 09:00 - 14:00
So: Geschlossen
© 2023 teost Facility Service